08.05.2026

Auf dem Weg in den neuen Seelsorgeraum

Im Bistumsprozess des Erzbistums Paderborn sind nach einer Phase der Beteiligung und Beratung zentrale Entscheidungen getroffen worden...

Auf dem Weg in den neuen Seelsorgeraum

Was beschlossen wurde – und wie es weitergeht

Im Bistumsprozess „Glauben. Gemeinsam. Gestalten.“ des Erzbistums Paderborn sind nach einer Phase der Beteiligung und Beratung zentrale Entscheidungen oder konkretisierende Beschlüsse getroffen worden.

Viele Menschen aus Pastoralen Räumen, Gremien und Einrichtungen haben sich eingebracht – unter anderem in Regionalkonferenzen, durch Voten lokaler Gremienund durch Rückmeldungen aus der Praxis der Pastoral vor Ort.

Der nDiözesanpastoralrat und die Erzbischöfliche Leitungskonferenz haben die nächsten Schritte unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Resonanzen nun aufden Weg gebracht.

Das Erzbistum Paderborn wird künftig in 21 Seelsorgeräume gegliedert sein. Unser Pastoraler Raum gehört künftig zum Seelsorgeraum Märkisches Sauerland.

Die neuen Seelsorgeräume werden zum 1. Advent 2026errichtet. Damit beginnt eine Übergangszeit, in der die neuen Räume auf ihrepastoral-inhaltliche Ausgestaltung vorbereitet werden.

Wichtig ist: Mit der Errichtung ist nicht automatisch entschieden, welche Gottesdienste, Gebäude oder Angebote sich verändern.

Diese Fragen werden in den kommenden Schrittenund mit dem Start der jeweiligen Leitungstrios im Seelsorgeraum beraten werden.

Die bisherigen Pfarrer, Pfarradministratoren ,Pfarrbeauftragten und Pastoralen Koordinatorinnen und Koordinatoren bleiben im Regelfall zunächst in ihren Ämtern.

Die Übergangsleitung wird in der Regeldurch die heutigen Dechanten wahrgenommen. Sie bereiten die neuen Räume vor, führen die Beteiligten zusammen und begleiten die nächsten Schritte.

Von Advent 2026 bis Advent 2027 ist eine „Ankerzeit“ vorgesehen.

In dieser Zeit sollen sich haupt- und ehrenamtlich Engagierte undweitere Interessierte im neuen Seelsorgeraum besser kennenlernen, geistliche Angebote wahrnehmen und über Glaubenserfahrungen ins Gespräch kommen.

So solldie Veränderung nicht nur organisatorisch, sondern auch geistlich gestaltetwerden.

Perspektivisch soll ein Seelsorgeraum in der Regel aus einer Pfarrei bestehen.

Das macht Zuständigkeiten klarer, Entscheidungswege einfacherund die Verwaltung schlanker. Erste Fusionen von Kirchengemeinden sind ab 2028 vorgesehen.

Das kirchliche Leben kann neben thematischen, zentraleren Angeboten auch weiterhin vor Ort stattfinden: in Gemeinden, Kirchorten, Einrichtungen, Gruppen und Initiativen.

Dafür sollen lokale Verantwortungsstrukturen ausgebaut werden, in denen Engagierte wie bisher Verantwortung übernehmen – etwa für Gottesdienste und Andachten, thematische Angebote, Gebäude oder konkrete Aufgaben am Ort.

Bedingung ist, dass sich Menschen mit ihrem Engagement einbringen.

Künftig wird es in jedem Seelsorgeraum ein Pastorales Zentrum, mehrere verlässliche Orte und ein multiprofessionelles Pastoralteam geben.

Das Pastorale Personal wird perspektivisch auf Ebene des Seelsorgeraums eingesetzt und arbeitet stärker zu vereinbarten thematischen Schwerpunkten.

Geleitet wird der Seelsorgeraum kooperativ durch ein Trio aus Pfarrer, Pastoraler Koordination und Verwaltungsleitung sowie in enger Zusammenarbeit mit dem Rat der Pfarrei und dem Kirchenvorstand.

In ehrenamtliches Engagement soll durch Begleitung, Qualifizierung und spirituelle Stärkung investiert werden. Zudem wird pro Seelsorgeraum eine hauptberufliche volle Stelle zur Engagementförderung geschaffen.

Auch die Verwaltung auf Bistumsebene wird neu geordnet, damit Seelsorgeräume, Einrichtungen und Engagierte vor Ort professionell unterstützt werden.

Weitere Informationen zu den Konkretisierungen im Bistumsprozess gibt es in der Aktuellen Stunde der Generalvikare am 21. Mai2026 sowie unter: bistumsprozess.de