Plan der Friedhofskapelle Peter und Paul 2013
Unser kath. Friedhof in Niederhemer gibt unserer Hoffnung Ausdruck:
“Über allen christlichen Gräbern leuchtet die österliche Sonne der Hoffnung – wir werden auferstehn.”
Allgemeines
„Der Friedhof ist die Stätte, auf der die christliche Gemeinde ihre Toten zur letzten Ruhe bettet. In der Hoffnung auf die Auferstehung gedenkt sie der Entschlafenen und befiehlt sie der Gnade und Liebe Gottes. Der Friedhof erhält so seinen Sinn.“
Mit diesem Prolog beginnt unsere Friedhofsordnung. Es ist eine Kernaussage zu den Bestattungen unserer Verstorbenen. Wir leben in einer Zeit, in der auch Veränderungen in der christlich abendländischen Bestattungskultur angedacht werden.
Für unseren Friedhof in Niederhemer, der vorrangig für den Pastoralverbund Hemer angelegt ist, hat der Kirchenvorstand der katholischen Kirchengemeinde St. Peter und Paul Hemer als Träger, eine Friedhofsordnung beschlossen, die Änderungen in soweit Rechnung trägt, wie sie nach christlich katholischer Überzeugung tragbar sind. Hierbei werden die gesetzlichen und ordnungsbehördlichen Vorgaben und Auflagen beachtet.
Kosten
Die Kirchengemeinden sind bemüht, die Kosten für die Nutzer so gering wie möglich zu halten. Wir haben unsere Gebühren hart kalkuliert und erheben zur Zeit keine zusätzlichen Friedhofsunterhaltungsgebühren. Für die Pflege sind je nach Art, die Nutzungsberechtigten oder der Träger verantwortlich. Für die Pflege von Gräbern können mit den einschlägigen Anbietern Grabpflegelegate abgeschlossen werden. Auch ist es sinnvoll, Sterbegeldversicherungen abzuschließen.
Wir möchten Ihnen die Bestattungsmöglichkeiten auf unserem Friedhof vorstellen. Die einzelnen Regelungen und Kosten hierzu entnehmen Sie bitte der Friedhofsordnung und der Friedhofsgebührenordnung.
Wahlgräber
Eine Bestattungsform, wie sie alt hergebracht in unserer Gegend für Familiengrabstätten üblich war und ist. Andere Gegenden kennen diese Bestattungsform nicht. Auch bei uns verliert diese Form zunehmend an Bedeutung. Kinder oder Angehörige ziehen weg, haben eigene Vorstellungen oder kein Interesse an der Familiengrabstätte und/ oder deren Pflege. Zudem wollen immer mehr Nutzungsberechtigte Wahlgrabstätten zurückgeben oder zumindest verkleinern.
Um so mehr fällt es heute der Gemeinde zu, das Gedenken an ihre Verstorbenen in würdiger Form zu bewahren.
Der Kirchenvorstand hat daher beschlossen, Wahlgräber nur noch in einer Größe von zwei Grabstätten für Eheleute oder Geschwisterpaare zur Verfügung zu stellen. Das soll für die Zukunft sicherstellen, dass Gräber zum einen in ordentlichem Zustand gehalten werden, zum anderen aber auch viele durch “Reservierung” blockierte Teile unseres Friedhofes frei werden und somit eine sinnvolle Gestaltung des Friedhofs ermöglichen.
Es besteht jedoch die Möglichkeit auf einer Wahlgrabstätte auf einem belegten Grab zusätzlich zwei Urnen beizusetzen, solange das zweite Grab noch nicht belegt ist. Nach Belegung des zweiten Grabes endet die Bestattungsmöglichkeit auf der Wahlgrabstätte. Das Nutzungsrecht läuft nach Ablauf der Ruhefrist des zweiten erdbestatteten Verstorbenen aus.
Reihengräber in Eigenpflege
Diese Bestattungsart ist die zweite klassische und am weit verbreitetste Form.
Die Gräber werden auf einem ausgewiesenen Feld angelegt und durch Angehörige (verantworlich: ein Berechtigter) gepflegt. Diese Form hat ihren festen Platz in der heutigen Bestattungskultur.
Reihengräber ohne Eigenpflege
Ab sofort stellt diese Art der Bestattung auf unserem Friedhof eine neue Möglichkeit dar. Hierfür wurde ein Gemeinschaftsfeld angelegt. Die Pflege erfolgt für die gesamte Ruhezeit durch den Träger.
Es können im Gedenken an die Verstorbenen Liegesteine angebracht werden. Diese Beerdigungsart ist in erster Linie für Verstorbene gedacht, die keine Angehörigen haben, die sich zur Pflege bereit erklären oder deren Angehörige die Pflege nicht durchführen können. Über die Lage eines Grabes auf diesem Feld gibt die Friedhofsverwaltung Auskunft.
Urnengräber
Auf unserem Friedhof können Urnenbestattungen auf Wahlgräbern und auf dem Urnengemeinschaftsfeld erfolgen. Auf diesem Urnenfeld ist eine Stele aus grünem Anröchter Sandstein aufgestellt, auf der die Namen und Lebensdaten der Beigesetzten auf Wunsch eingemeißelt werden können.
Friedhofsgärtnerei
Herr Daniel Flügge ist als Friedhofsgärtner auf unserem Friedhof tätig. Sie können ihn erreichen unter den Telefon – Nummern: 02372 / 73737 und 0171 / 5498698.
In allen Angelegenheiten, die die Pflege Ihres Grabes betreffen, wenden Sie sich bitte an Herrn Flügge.
Herr Flügge bittet die Besucher des Friedhofes, die vorhandenen und gekennzeichneten Abfallbehälter zu benutzen (Grünschnitt/ Steine u. Erde/ Kunststoff/ Restmüll).
Für den Transport von Blumen, Erde, Abfall etc. können am Haupteingang vom Friedhof (Leichenhalle) Handwagen gegen Pfand vom Handwagenständer entliehen werden.
Bitte bringen Sie im Sommer die Gießkannen wieder an die Wasserbecken zurück, wo sie entnommen wurden, damit sie auch nachfolgenden Besuchern zur Verfügung stehen.
Friedhofswege
Der Kirchenvorstand (KV) hat sein Augenmerk in den letzten Jahren auf die Erneuerung der Friedhofswege gelegt. An oberster Stelle steht die Verkehrssicherheit der Friedhofsbesucher. Aufgrund der topographischen Verhältnisse und der ständigen Erdbewegungen sind die Wege anderen Belastungen als üblich ausgesetzt. In neuerer Zeit ist die Friedhofsverwaltung deshalb dazu übergegangen, die Wege mit einem kombinierten Belag aus Rasengittersteinen und Pflastersteinen herzustellen.
Die Ränder der Wege werden, soweit die vorhandenen Einfassungen nicht mehr intakt sind und sich auch nicht ohne großen Aufwand richten lassen, durch Winkelsteine ersetzt. Diese Bauweise verbindet Gehkomfort und Standsicherheit mit der Entsiegelung von notwendigen, befestigten Wegeteilen. Ein weiterer Vorteil ist, dass sich verändernde, schadhafte Oberflächen verhältnismäßig einfach und schnell wiederherstellen lassen. Da nach der Friedhofsordnung die Nutzungsberechtigten für die Einfassung der Grabstellen verantwortlich sind, werden sie über die anstehenden Arbeiten und Kosten vorab unterrichtet. Bei einem Ortstermin werden die Einzelheiten mit den Nutzungsberechtigten geklärt und die nötigen Absprachen getroffen. Geplant ist, im Laufe der Jahre das gesamte Wegenetz den heutigen Bedürfnissen anzupassen.
Friedhofsverwaltung
Gemeindeverbandes Dortmund
Telefon: 0231-54 50 45 96
Mobil: 0151-54 63 99 58
Telefax: 0231-54 50 45 97
E-Mail: friedhofsverwaltung@gemeindeverband-ruhr.de
Servicezeiten:
Mo.-Do. 8.30 bis 12.00 Uhr und
14.00 bis 16.00 Uhr
Fr. 8.30 – 13.00 Uhr
Anschrift: Amalienstraße 21a, 44137 Dortmund